Thema der Stellungnahme und der Anhörung war die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und Kommunen. Die Stellungnahme weist zunächst darauf hin, dass die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Ermittlung der kommunalen Finanzbedarfe schlicht nicht möglich sei. Eine generelle Schwäche der gewählten Methodik sei zudem, dass sie nicht mit Strukturbrüchen umgehen könne. Sie betont, dass eine aufwändigere und komplexere Analyse nicht zwangsläufig zu der angestrebten größeren Rationalität führe. Vielmehr berge sie die Gefahr, eine Scheingenauigkeit zu vermitteln. Ein gewisses Maß an diskretionärem Spielraum und Setzungen sei unvermeidbar und ließe sich in keinem der gängigen Verfahren zur Bedarfsschätzung vermeiden. Eine Ergänzung durch eine multivariate Analyse könnte einzelne Schritte des gewählten Verfahrens jedoch transparenter und besser begründbar machen.