Im Rahmen der nationalen finanzpolitischen Koordinierung sind regelmäßig Schätzungen zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte notwendig. In diesem Forschungsprojekt wurden Determinanten zur Schätzung der Zahlungen der Länder an die Gemeinden und Gemeindeverbände herausgearbeitet und zu einem vierstufigen Schätzansatz zusammengefasst. Der Ansatz berücksichtigt unter anderem, dass die Projektion zwischen laufenden Zuweisungen auf der einen Seite und Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen auf der anderen Seite differenzieren muss. Zudem wird die Konsistenz zum Bundeshaushalt gewahrt. Im Bericht werden die einzelnen Komponenten der Zahlungen zunächst anhand des finanzstatistischen Gruppierungsplans analysiert. Die Zusammensetzung und Einflussfaktoren werden herausgearbeitet, wobei auf Sondereffekte eingegangen wird. Für die im Rahmen des Forschungsprojekts vorgestellte Projektion wurden in einem ersten Schritt alle Zahlungen des Bundes an die Länder dahingehend klassifiziert, ob sie vollständig, teilweise oder ergänzt durch Landeszuweisungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen sind. Es wurden die relevanten Titel im Bundeshaushalt und die Sondervermögen anhand der institutionellen Regelungen detailliert ausgewertet. Dieses Vorgehen wird im Bericht erläutert. In einem zweiten Schritt wird in der Projektion berücksichtigt, dass Länder die Zahlungen an ihre Kommunen in der Regel verzögert anpassen, wenn ihre tatsächlichen Steuereinnahmen von den prognostizierten Steuereinnahmen abweichen. Um das abzubilden und die Schätzung auch unterjährig nach den Steuerschätzungen anpassen zu können, wird eine Korrekturrechnung eingefügt. Anhand einer aggregierten Grenzverbundquote und einer zeitlichen Struktur, die sich jeweils an den institutionellen Regelungen in den Finanzausgleichsgesetzen der einzelnen Ländern orientieren, wird der Betrag abgeschätzt, der jährlich zum Ausgleich von Schätzabweichungen bei den Steuereinnahmen der Länder an die Kommunen gezahlt wird. In einem dritten Schritt werden Zahlungen, die sich nicht durch Zahlungen des Bundes erklären lassen und die nicht durch Verrechnungen von Schätzabweichungen verursacht sind, anhand der Steuereinnahmen der Länder fortgeschrieben. Dabei wird eine zeitliche Struktur berücksichtigt, die sich an den Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzgebungen zur Festlegung der Finanzausgleichsmasse orientiert. Der Bericht analysiert dafür die einzelnen Finanzausgleichsgesetze und leitet daraus die entsprechenden Annahmen ab. Die Aufteilung in Zahlungen aus Kern- oder Extrahaushalten und in laufende Zahlungen und investive Zahlungen folgt im Anschluss. Die Auszahlungen der Länder stimmen in der Finanzstatistik nicht mit den entsprechenden Einzahlungen der kommunalen Ebene überein. Die Salden im Verrechnungsverkehr werden deskriptiv dargestellt und die Optionen dargelegt, wie mit diesen Abweichungen in der Projektion umgegangen werden kann.